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Verleih von Biertischgarnituren

Biertischgarnituren können von Bürger*innen der Gemeinde Hart bei Graz mit Selbstabholung und Retournierung kostenlos ausgeliehen werden.
Steht die Nutzung in Verbindung mit Straßenfesten, welche in der Gemeinde Hart bei Graz stattfinden und öffentlich kundgemacht werden, erfolgt die Anlieferung und Abholung bzw. die Zurverfügungstellung der Biertischgarnituren kostenlos.

Der Antrag für den Verleih ist im Bürgerservice des Gemeindeamtes zu stellen.

Kaution:
Für den Verleih ist eine Kaution in der Höhe von € 20,00 pro Biertischgarnitur zu hinterlegen.

Finanzielle Unterstützung für Harter*innen (Förderung über Gemeindegutscheine)

Gemeindegutscheine werden für GIS-befreite Harter*innen mit 30% gefördert. (Maximal 10 Stk).

Gefördert werden alle Bürger und Bürgerinnen, welche mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet sind und eine GIS-Befreiung vorliegt. Pro Haushalt kann ein Ansuchen gestellt werden und es können bis zu 10 Stück Gutscheine beantragt werden.

Ziel der Förderung ist es Harter BürgerInnen rasch und unbürokratisch eine finanzielle Unterstützung durch Gemeindegutscheine zur Bewältigung von Mehraufwendungen bzw. Einkommensausfällen.

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Förderung: Energiesparpilot*in NEU

Machen Sie mit und werden Sie Energiesparpilot*in! 

Die Förderaktion Energiesparpilot*in 2021 alternative Mobilitätsformen auszuprobieren wurde sehr gut angenommen und äußerst positiv bewertet. Daher wurde die Förderaktion unter Einführung eines kleinen Selbstbehalts bei der Gemeinderatssitzung am 5. April 2022 bis Ende 2024 verlängert (Die Förderaktion gilt vom 6. 4. 2022 bis zum 31. 12. 2024).
Damit soll eine Verlagerung des Individualverkehrs vom Auto auf das Fahrrad, auf öffentliche Verkehrsmittel und innovative Mobilitätsformen wie TIM oder GUSTmobil erzielt werden.
Die Förderung beinhaltet:

  • übertragbares Klimaticket Steiermark Classic (Selbstkostenbeitrag von € 40,00 und eine Kaution von € 60,00 für die Dauer von einem Monat) 
  • Leihmöglichkeit eines Elektrofahrrades (Selbstkostenbeitrag von € 40,00 und eine Kaution von € 60,00 für die Dauer von einem Monat)
  • kostenlose Tim E-Carsharing Mitgliedschaft für ein Monat
  • einmalige Gutschrift von GUSTmobil in der Höhe von € 10,00. Die unterschiedlichen Angebote können kombiniert oder nacheinander probiert werden. 

Wie?

Grippeimpfung: Förderung für Harter*innen

cold-1974481_1920.jpg Wenn Sie sich als Harter Bürger*in gegen Influenza impfen, erhalten Sie gegen Vorlage der Impfrechnungen (Gebühr für Impfung und Beleg für Serumskauf) im Bürgerservice die Kosten bis zu maximal 20 € ersetzt. Impfstoff kann bei jeder Apotheke besorgt werden, die Impfstelle Graz bietet zusätzlich einen kostengünstigen Service an.  

Der Förderzeitraum ist jedes Jahr von 1. November bis 31. März, die Einreichungen müssen jeweils bis 31. März im Gemeindeamt erfolgen.

pdf Förderrichtlinien Grippeimpfung (116 KB)

Impfstellen

Bei diesen unten angeführten Stellen kann man sich kostengünstig impfen lassen. Der Impfstoff kann auch selbst in Apotheken gekauft und beim Hausarzt verabreicht werden.

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Förderung für E-Fahrräder und E-Mobile

Diese Förderung dient dem Ausbau der Fahrradnutzung und dadurch der Verlagerung des Verkehrs vom Auto auf das Fahrrad wodurch Energieverbrauch, CO2-Emissionen und Feinstpartikeln im Harter Gemeindegebiet reduziert werden könnten. Elektrofahrräder und E-Lastenräder werden mit max 250 Euro gefördert.

Die Anschaffung von E-Mobilen (dazu zählen E-Graf-Carello od. ähnliche E-Mobile) gilt für bewegungseingeschränkte Personen und Senioren. Von der Förderung ausgeschlossen sind jedoch E-Autos, E-Mopeds, E-Roller, E-Scooter oder ähnliche E-Fahrzeuge.

Die Anschaffung des Elektrofahrrades darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht länger als 2 Monate zurückliegen. Das Rechnungsdatum muss innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches liegen.

pdf Förderung Elektrofahrräder (256 KB)

pdf Formular Förderung E Fahrräder (193 KB)

Förderung von Tagesmüttern

Gefördert werden alle tätigen und zukünftig tätigen Tagesmütter/Tagesväter, mit einer erteilten Pflegeerlaubnis für eine Wohnung oder ein Wohnobjekt, welche ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hart bei Graz gemeldet haben und ihre Tätigkeit in der Gemeinde ausführen. Pro Haushalt kann pro Jahr ein Ansuchen für die Förderung der Tätigkeit als Tagesmutter und zu Beginn der Tätigkeit ein Ansuchen für die Förderung zur Erstinvestition gestellt werden. Weiters steht jeder Tagesmutter/jedem Tagesvater auf Anfrage eine kostenlose Windeltonne zu Verfügung.

Tagesmütter/Tagesväter, welche Ihren Wohnsitz und/oder ihren Betrieb in einer anderen Gemeinde haben, jedoch Kinder aus Hart bei Graz betreuen, haben keinen Anspruch auf eine Förderung.

  • Förderung zur Erstinvestition von max € 600,00
  • Förderung der Tätigkeit pro Wochenbetreuungstag von € 100,00

Unterlagen:

pdf 20220530 Förderrichtlinie Tagesmütter (691 KB)

pdf 20220217 Formular Ansuchen für die Förderung als Tagesmutter und Erstinvestition 003 (219 KB)

Heizkostenzuschuss 2022/2023

Förderzeitraum: 1. Oktober 2022 - 28.  Februar 2023 (für den Heizkostenzuschuss der Gemeinde & den Heizkostenzuschuss des Landes Stmk.) 

Gefördert werden alle Bürger und Bürgerinnen, welche mit Stichtag 1. September mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde/in der Stmk. gemeldet sind. Pro Haushalt kann ein Ansuchen gestellt werden. Das monatliche Haushaltseinkommen darf die festgelegte Einkommensobergrenze nicht überschreiten. 

Als Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten die Richtwerte der jährlich vom Land Steiermark beschlossenen Richtlinien betreffend Heizkostenzuschuss.
Für 2022/2023 sind dies:

für Einpersonenhaushalte € 1.371,00
für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.057,00
für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind € 412,00
Monatsnettoeinkommen mal 14 dividiert durch 12

Der Antrag ist im Gemeindeamt zu stellen.

Im Betriebskostenanteil der Wohnbeihilfe NEU ist bereits ein Heizkostenanteil inkludiert. Somit erhalten Bezieher von Wohnbeihilfe NEU des Landes Stmk. keinen zusätzlichen Heizkostenzuschuss. Für Harter Bürger*innen, die aus irgendeinem Grund keinen Wohnbeihilfenanspruch und dennoch ein niedriges Einkommen haben, ist ein Heizkostenzuschuss in Höhe von EUR 100,- pro Jahr förderbar.

Hier finden sie die Förderichtlinien der Gemeinde Hart bei Graz:  pdf Förderung Heizkostenzuschuss (1.19 MB)

Öffi-Förderung "Klimaticket"

365 Öffi-1.pngDie Gemeinde Hart bei Graz gewährt für ihr Gemeindegebiet eine Förderung für personalisierte oder nicht-personalisierte Klimatickets Steiermark und Österreich.

Beispiele

  • Klimaticket Steiermark: statt regulär 468 € nun 365 €
  • Klimaticket Steiermark Senior/Jugend/Spezial: statt 351 € nun 248 €
  • Klimaticket Österreich Classic statt regulär 1.095 € nun 992 €
  • Klimaticket Ö Senior/Jugend/Spezial: statt regulär 821€ nun 718 €

Antrag

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen. Der Antrag kann schriftlich über ein Formular oder vor Ort im Bürgerservice eingebracht werden. Unterlagen:

  • Gültiges Ticket
  • Zahlungsnachweis
  • amtlicher Lichtbildausweis

pdf Formular Förderung Klimaticket (224 KB)

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Windeltonne

Für Babys bis zum 2 Lebensjahr, sowie für Pflegebedürftige Personen stellt die Gemeinde kostenlos eine weitere Restmülltonne für die Entsorgung der Windeln bereit.
Pro Baby/Person kann eine 120 Liter Restmülltonne ohne Aufzahlung beantragt werden.
Bei Zwillingen kann eine 240 Liter Restmülltonne ohne Aufzahlung beantragt werden

Kinder- und Jugendsportförderung

Für eine gesunde körperliche und seelische Entwicklung, aber auch im Hinblick auf die Vorbeugung späterer Erkrankungen sollten sich Kinder und Jugendliche regelmäßig bewegen und durch körperliche Betätigung fit halten. In diesem Sinne fördert die Gemeinde Hart bei Graz als Trägerin von Privatrechten die sportliche Betätigung von Harter Kindern und Jugendlichen nach Maßgabe dieser Richtlinien und der im jeweiligen Voranschlag der Gemeinde Hart bei Graz zur Verfügung stehenden Mittel. Jedes Kind wird mit max. 100 € pro Kalenderjahr (nicht rückwirkend) gefördert, das Ansuchen ist per Formular im Gemeindeamt zu stellen.

Die Jugendsportförderung gilt auch für regelmäßige sportliche Betätigungen bei Vereinen und Organisationen, die ihren Sitz nicht in Hart bei Graz haben. Für die Jugendsportförderung werden bis zu 100 € pro Kind ausbezahlt, für das Ferienprogramm bis zu 50 €. Seit 15.12.2023 wird aus dem Sommerprogramm ein Ferienprogramm, förderfähig sind nun alle Kurse abgehalten in den Weihnachtsferien, Energieferien, Osterferien, Sommerferien und Herbstferien. (1x pro Jahr)

Richtinie: pdf Kinder und Jugendsportförderung (inkl Sommerprogramm) 2023 (227 KB)

Mitbringen:

  • Lichtbildausweis
  • Rechnung / Zahlungsbestätigung oder Bankbestätigung

Bürgerbudget

Website 20171215 Adventkonzert 01 960 x 720 GemeindeAus dem Erlös von Veranstaltungen (Sanierungsball, Grillopening usw.) und Spenden können Jahr für Jahr konkrete Projekte gefördert werden.

Wer kann sich bewerben?

  • Einzelpersonen
  • Vereine
  • Bildungseinrichtungen

Wie stelle ich ein Ansuchen?

  • Kurze Projektbeschreibung
  • inkl. Kostenkalkulation
  • formlos schriftlich an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, per Post oder persönlich im Gemeindeamt.

Wir freuen uns über Ihre Projektidee!

(Bild: die T-Shirts des Kinderchors waren eine der ersten Förderungen!)

Harter Seniorenkarte - Viele Vergünstigungen

Mit der Seniorenkarte bekommen Harter Senior*innen ab 65 Jahren zahlreiche Vergünstigungen und teilweise sogar Gratiseintritte. Die Karte können Sie sich zu den Parteienverkehrszeiten im Gemeindeamt abholen. Bitte Lichtbildausweis mitbringen.

  • Sauna und Schwimmbad Mo, 8-18 Uhr kostenlos
  • Training im P2 Fitnesstudio - Sportzentrum zum Spezialtarif
  • Mittagsmenü im Sportzentrum um EUR 1,- günstiger
  • Massage im Sportzentrum bei "Living Drops" um EUR 30,- statt EUR 40,-
  • Jahreskarte Bibliothek kostenlos
  • 50% Ermäßigung 10 Zonen Karte
  • 20% Ermäßigung auf Kulturveranstaltungen
  • Miete Kulturraum um 100€ für Jubiläumsfeiern
Sauna und Schwimmbad

An jedem Montag von 8 bis 18 Uhr kommen Besitzer der Harter Seniorenkarte die Möglichkeit, den Wellnessbereich (Sauna und Schwimmbad) kostenlos zu nutzen.

Sportzentrum 
3x Gymnastikeinheiten/Gerätepark/Woche ausschließlich von 8-14h zu € 34,90/Monat ohne Bindung  (statt € 54,90 - Aufpreis E-Gym € 10,- im Fitnessstudio P2, im ersten Stock.
im Sportcafe gibt es das Menü um einen Euro günstiger, und im 2ten Stock wartet bei "Living Drops" eine wohltuende Massage auf Sie. 
Bibliothek

In der Harter Bibliothek gibt es über 9.000 Bücher, die darauf warten, von Ihnen ausgeliehen zu werden. Mit der Seniorenkarte erhalten Sie eine kostenlose Jahreskarte.

10 Zonen Karte

Da sich die von der Gemeinde geförderten Jahreskarten des für die meisten Senioren nicht auszahlen, bekommen Sie mit der Seniorenkarte die 10 Zonen Karte des Steirischen Verkehrsverbundes um 50% günstiger (10,30 Euro statt 20,60 Euro - max. 2x jährlich möglich). Kommen Sie mit Ihrer 10 Zonen Karte ins Gemeindeamt und Sie erhalten 10,30 € bar refundiert.

Kulturveranstaltungen
20 Prozent Ermäßigung auf alle Harter Kulturveranstaltungen.
- Alle Veranstaltungen sind im Veranstaltungskalender zu finden. 
Kulturraum für Ihr Jubiläum

Stark vergünstigte Miete des Kulturraumes/Foyers in der Kulturhalle zum Pauschalpreis von 100 € zur Feier Ihres persönlichen Jubiläums (zB. runder Geburtstag oder goldene Hochzeit etc.)

Andere Fördergeber:

SeniorInnen Card vom Land Steiermark

  • senioren card
Viele Vorteile für Kultur, Freizeit und Bildung

Mit der SeniorInnen-Card zahlen Sie bei verschiedenen Bildungs-, Kultur-, Freizeit- und Sporteinrichtungen ermäßigte Eintritts- und Teilnahmegebühren.

Wer bekommt die Karte

Alle PensionistInnen ab 55 Jahren, die in Graz, Graz-Umgebung und im Bezirk Voitsberg (steirischer Zentralraum) ihren Wohnsitz haben.

Wo bekommt man die Karte als BewohnerIn von Graz-Umgebung

Regionalmanagement Steirischer Zentralraum GmbH.
Jungferngasse 1, 8010 Graz
Tel. 0316 253860
www.zentralraum-stmk.at und bei den jeweiligen Gemeindeämtern

Wie bekommt man die Karte

Antrag ausfüllen, Meldezettel, neues Passfoto

Was kostet die Karte

Ausstellung: € 1,50
Ausstellung und Zustellung: € 2,--
Graz-Umgebung: gratis

Sämtliche Informationen und Angebote des SeniorInnenbüros finden Sie auch auf den Internetseiten www.graz.at/SeniorInnen und www.zentralraum-stmk.at

mei.hartbeigraz.at

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Kontakt

Gemeinde Hart bei Graz

Johann Kamper-Ring 1
A-8075 Hart bei Graz
+43 316 49 11 02 - 0
+43 316 49 11 02 - 79
gde@hartbeigraz.at

Standesamt

+43 316 491102 - 86
+43 699 15 25 70 06
ursula.haas@hartbeigraz.at

Immobilienverwaltung

Pachern-Hauptstraße 117
A-8075 Hart bei Graz
+43 316 49 11 02 - 0
+43 316 49 11 02 - 79
gde@hartbeigraz.at

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 Uhr- 12:00 Uhr
13:30 Uhr - 18:00 Uhr

Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgermeister Sprechstunde

Freitag: 14:00 Uhr - 16:30 Uhr oder nach telefon. Vereinbarung

Amtsleiterin

Nach telefon. Vereinbarung mit Fr. Alexandra Zugger

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