Förderzeitraum: 1. Oktober 2022 - 28. Februar 2023 (für den Heizkostenzuschuss der Gemeinde & den Heizkostenzuschuss des Landes Stmk.)
Gefördert werden alle Bürger und Bürgerinnen, welche mit Stichtag 1. September mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde/in der Stmk. gemeldet sind. Pro Haushalt kann ein Ansuchen gestellt werden. Das monatliche Haushaltseinkommen darf die festgelegte Einkommensobergrenze nicht überschreiten.
Als Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten die Richtwerte der jährlich vom Land Steiermark beschlossenen Richtlinien betreffend Heizkostenzuschuss.
Für 2022/2023 sind dies:
für Einpersonenhaushalte € 1.371,00
für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.057,00
für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind € 412,00
Monatsnettoeinkommen mal 14 dividiert durch 12
Der Antrag ist im Gemeindeamt zu stellen.
Im Betriebskostenanteil der Wohnbeihilfe NEU ist bereits ein Heizkostenanteil inkludiert. Somit erhalten Bezieher von Wohnbeihilfe NEU des Landes Stmk. keinen zusätzlichen Heizkostenzuschuss. Für Harter Bürger*innen, die aus irgendeinem Grund keinen Wohnbeihilfenanspruch und dennoch ein niedriges Einkommen haben, ist ein Heizkostenzuschuss in Höhe von EUR 100,- pro Jahr förderbar.
Gemeinde Hart bei Graz
Johann Kamper-Ring 1
A-8075 Hart bei Graz
+43 316 49 11 02 - 0
+43 316 49 11 02 - 79
gde@hartbeigraz.at
Standesamt
Immobilienverwaltung
Pachern-Hauptstraße 117
A-8075 Hart bei Graz
+43 316 49 11 02 - 0
+43 316 49 11 02 - 79
gde@hartbeigraz.at
Öffnungszeiten neu ab 3.10.2022:
Montag: 08:00 Uhr- 12:00 Uhr
13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bürgermeister Sprechstunde
Freitag: 14-16:30h oder nach telefon. Vereinbarung
Amtsleiterin
Nach telefon. Vereinbarung mit Fr. Alexandra Zugger