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Kinder- und Jugendsportförderung

Für eine gesunde körperliche und seelische Entwicklung, aber auch im Hinblick auf die Vorbeugung späterer Erkrankungen sollten sich Kinder und Jugendliche regelmäßig bewegen und durch körperliche Betätigung fit halten. In diesem Sinne fördert die Gemeinde Hart bei Graz als Trägerin von Privatrechten die sportliche Betätigung von Harter Kindern und Jugendlichen nach Maßgabe dieser Richtlinien und der im jeweiligen Voranschlag der Gemeinde Hart bei Graz zur Verfügung stehenden Mittel. Jedes Kind wird mit max. 100 € pro Kalenderjahr (nicht rückwirkend) gefördert, das Ansuchen ist per Formular im Gemeindeamt zu stellen.

Die Jugendsportförderung wurde erweitert, ab sofort sind auch regelmäßige sportliche Betätigungen bei Vereinen und Organisationen, die ihren Sitz nicht in Hart bei Graz haben, förderfähig. Für die Jugendsportförderung werden bis zu 100 € pro Kind ausbezahlt, für das Sommerprogramm bis zu 50 €. 

Mitbringen:

  • Lichtbildausweis
  • Rechnung / Zahlungsbestätigung oder Bankbestätigung

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Öffnungszeiten neu ab 3.10.2022:

Montag: 08:00 Uhr- 12:00 Uhr
13:30 Uhr - 18:00 Uhr

Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgermeister Sprechstunde

Freitag: 14-16:30h oder nach telefon. Vereinbarung

Amtsleiterin

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