Eine Gemeinde ...
... im heutigen Sinne gab es bis 1848 nicht, war doch das ganze Gebiet in Gutsherrschaften aufgeteilt. Der Gutsherr war verwaltungs-, robot- und zehentverpflichtet.
Durch das 1848 beschlossene Grundentlastungsgesetz wurde der Bauer zum gleichberechtigten Staatsbürger und der Weg für das Reichsgemeindegesetz 1862 wurde frei.
Hart bei Graz, früher Hart bei St. Peter, so ergaben sich die Nachforschungen, wird erst 1608 erstmals schriftlich überliefert, und zwar im landesfürstlichen Urbar (Erträgnisbuch, Stockurbar 23/61). Diese ungewöhnlich späte Nennung erklärt sich daraus, dass in Hart bei St. Peter hauptsächlich Weingärten bestanden und sich die Siedlung geradezu aus diesen Weingartenhäusern entwickelt hat. Diese sogenannten Bergrechte waren von altersher landesfürstliche Besitz und waren im Hubamtsbergbuch verzeichnet worden.
Im Gebiet unserer Gemeinde entstanden zwei Gemeinden: Messendorf und Hart bei St. Peter. Im Jahre 1938, bei der Schaffung von Groß-Graz, wurden Teile beider Gemeinden nach Graz eingegliedert. Die nichteinverleibten Teile wurden zur heutigen Gemeinde Hart bei St. Peter vereint.
Durch die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung hat zu der vom Gemeinderat der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Hart bei St. Peter in der Sitzung vom 6. September 1985 beschlossenen Änderung des Namens der Gemeinde "Hart bei Sankt Peter" in "Hart bei Graz" gemäß § 2 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. April 1986 die Genehmigung erteilt.
Als unsere Steiermark im 8.Jh.n.Chr. zuerst in baierische, dann unter fränkische Herrschaft kam, nahm der Herzog, bzw. König das ganze Land in seinen Besitz, auch den Besitz der schon vor 600 n.Chr. eingewanderten Slowenen. Der König verlieh oder verschenkte große Grundbesitzungen an verdiente Hochadelige und an die Katholische Kirche.
Da noch viel Land unbesiedelt war, wurden deutsche Bauernfamilien in unser Land geholt, die Brachland fruchtbar machten und Wälder rodeten. Den angesiedelten Bauern wurden ihre Grundstücke nur zur Leihe gegeben. Persönlich wurden sie Untertanen des Grundherrn. Im Laufe der folgenden Jahrhunderte erhielten die Bauern persönliche Freiheit und Erbrecht. Daneben entstanden im Mittelalter Städte. So wurden der Stadt Graz von den steirischen Herzögen immer mehr Rechte verliehen und 1246 begann man die Stadt mit Mauern zu umgeben. Die Stadtbewohner unterstanden ihrem Magistrat und keinem Grundherrn, waren persönlich frei.
Das System der Grundherrschaft gab es bis zum Revolutionsjahr 1848. Bis dahin war der Grundherr auch Verwaltungsorgan, hob die staatlichen Steuern von seinen Untertanen ein und übte auch die niedere Gerichtsbarkeit aus. Im Österreichischen Reichstag wurde am 26.Juli 1848 die Aufhebung der bäuerlichen Untertänigkeit beschlossen. Der Bauer wurde freier Eigentümer seines Besitzes. Da nun auf dem Lande die Verwaltungsaufgaben nicht mehr von den Grundherrschaften durchgeführt wurden, mussten die Ortsgemeinden geschaffen werden. Die unter Kaiser Franz I. geschaffenen Katastalgemeinden waren nun die Grundlage dafür. Die Katastralgemeinden Messendorf und Hart bei St.Peter wurden Ortsgemeinden. Der Ortsvorsteher und der Gemeindeausschuss wurden gemäß der Gemeindewahlordnung gewählt.
Mit Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 21.Oktober 1938 wurde das Gebiet der Stadt Graz, das bis 1938 nur die Stadtbezirke I bis VI umfasste, erweitert. Dazu wurden an Graz angrenzende Gemeinden wie Liebenau, St.Peter bei Graz und Waltendorf usw. zur Gänze, und weitere Gemeinden wie Messendorf, Hart bei St.Peter und Kainbach usw. zum Teil mit Graz vereinigt. Der § 2 der obigen Verordnung bestimmte, dass die mit der Stadt Graz nicht vereinigten Gebietsteile der Gemeinden Hart bei St.Peter und Messendorf zu der neuen Gemeinde mit der Bezeichnung Hart bei St.Peter vereinigt werden. Die Gemeinde Messendorf hörte nach 90 Jahren auf, als selbständige Gemeinde weiter zu bestehen.
Unsere neue Gemeinde Hart bei St.Peter entstand am 1.1.1939.
1986 wurde sie in Hart bei Graz umbenannt.
"In Silber ein grün beblätterter Rosenstrauch
mit drei gefüllten roten Rosen,
umrahmt von einem grünen,
mit silbernen Flechten belegten Bord"
So lautet die offizielle Blasierung des am 15. April 1996 mit Wirkung vom 1. Mai 1996 verliehenen Wappens von Hart bei Graz. Wegen des Waldreichtums von Hart bei Graz umrahmen die Flechten - die Gemeinde ließ eine wissenschaftliche Untersuchung über den Flechtenreichtum vornehmen - das Wappen des Schrannenadvokaten Bartholomäus Rues (Rose), angebracht an dem von ihm 1545 erbauten Ansitz Reinthal.
Das Wappen wurde von Oberarchivrat i.R. Prof. Dr. Heinrich Purkarthofer entworfen. Bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand war er langjähriger Direktor-Stellvertreter des Steiermärkischen Landesarchivs. Neben seinen sonstigen wissenschaftlichen Tätigkeiten betreuete er 22 Jahre lang im Landesarchiv das Referat Steirische Kommunalheraldik. In dieser Zeit entwarf er mehr als 200 Gemeindewappen, darunter auch das schöne Wappen unserer Gemeinde Hart bei Graz.