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Amtssignatur

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann der Gemeinde Hart bei Graz auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.

Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Hart bei Graz gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier.

Elektronische Signaturprüfung:

http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:

http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Hart bei Graz:

Tel. (0316) 49 11 02 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

mei.hartbeigraz.at

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Bürgermeister Sprechstunde

Freitag: 14:00 Uhr - 16:30 Uhr oder nach telefon. Vereinbarung

Amtsleiterin

Nach telefon. Vereinbarung mit Fr. Alexandra Zugger

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