Gesamtverkehrskonzept

Illustration zu Infrastruktur und Stadtplanung

Am 4.7.2024 vom Gemeinderat das neue Gesamtverkehrskonzept beschlossen. Es steht bereits zum Download zur Verfügung.

Zielsetzungen

Unter besonderer Beachtung der Herausforderungen betreffend Mobilität, Raum, Klimaschutz und Umwelt wurden folgende übergeordnete Zielsetzungen der zukünftigen Mobilitätsentwicklung in der Gemeinde Hart bei Graz definiert:

  • die Entlastung des Ortszentrums
  • die Stärkung der aktiven Mobilität und des Öffentlichen Verkehrs
  • die Sicherung der Multimodalität und der Erreichbarkeiten
  • der Erhalt und die Weiterentwicklung von Grün- und Freiflächen
  • die Reduktion von Treibhausgasemissionen und ein energieeffizienter Ressourceneinsatz.

Zukunfsbild

Die im Gesamtverkehrskonzept (GVK) angeführten Handlungsansätze und empfohlenen Sofortmaßnahem schaffen gesamtverträgliche Bedingungen für ein zukunftsfähiges und klimafreundliches Mobilitätssystem in der Gemeinde Hart bei Graz. Die festgelegten Zielsetzungen entsprechen den Grundprinzipien „vermeiden – verlagern – verbessern“, welche sich aus dem nationalen Mobilitätsmasterplan 20301 ableiten lassen. Durch das ambitionierte Ziel der Veränderung im Modal-Split, kann einer Zunahme des Kfz-Verkehrs aufgrund von Bevölkerungs- und Beschäftigtenentwicklungen in der Gemeinde entscheidend entgegengewirkt werden. Die in den vergangenen Jahren rasch wachsende Gemeinde gilt es ab sofort aktiv zu beeinflussen und in ihrer Entwicklung voranzutreiben. Die Anforderungen für „morgen“ werden aus dem Zukunftsbild abgeleitet – das gelingt mit dem vorliegenden Gesamtverkehrskonzept.

Verkehrliche Auswirkungen von Maßnahmen

Zur Beurteilung verkehrlicher Wirkungen ausgewählter Maßnahmen im Straßennetz wird auf ein Kfz-Verkehrsmodell zurückgegriffen. In einem ersten Schritt wird anhand von durchgeführten Verkehrserhebungen die bestehende Verkehrssituation im Modell nachgebildet – Analyseplanfall A0 (2022). In weiterer Folge wird auf Basis vorliegender Informationen (u.a. Bevölkerungs- und Beschäftigtenprognosen) ein zukünftiges Verkehrsaufkommen im Jahr 2035 errechnet – Prognoseplanfall P0 (2035). Darauf aufbauend werden die verkehrlichen Wirkungen nachstehender Maßnahmen im Jahr 2035 abgebildet:

  • Kfz-Verkehrsberuhigung im Gemeindestraßennetz – Prognoseplanfall P1
  • Ortsumfahrung „kurz“ – Prognoseplanfall P2a
  • Ortsumfahrung „lang“ – Prognoseplanfall P2b
  • Ortsumfahrung „kurz“ und Autobahnanschlussstelle Hart – Prognoseplanfall P2c
  • Ortsumfahrung „lang“ und Autobahnanschlussstelle Hart – Prognoseplanfall P2d

Resümee

Die Untersuchung der Ortsumfahrung Variante „kurz“ (P2a) zeigt eine entscheidende Kfz-Verkehrsentlastung entlang der bestehenden Landesstraße L311 im Ortszentrum sowie geringe Kfz-Verkehrsabnahmen auf den Verbindungsstraßen (Lindenstraße, Reintalstraße und Holzerhofstraße) in Richtung Grazer Stadtgebiet. 

Eine ergänzende Autobahnanschlussstelle (P2c) führt hingegen zu überregionalen Kfz-Verkehrsentlastungen außerhalb der Gemeindegrenzen auf den derzeitigen Zu- und Abfahrtsrouten der nächstgelegenen Autobahnanschlussstellen Raaba, Puchwerk und Laßnitzhöhe. Eine neue Firmenzufahrt der Fa. Knapp sowie die optimale Erreichbarkeit der Gewerbestandorte über die Harter Südstraße von Osten und Westen über die Landesstraße sowie von Süden über die Autobahnanschlussstelle bringt eine Reduktion des Schwerverkehrsanteils im Ortszentrum mit sich. Innerhalb des Ortskerns kommt es jedoch aufgrund der Attraktivität einer neuen Autobahnanschlussstelle auf vereinzelten Straßenabschnitten wiederrum zu einer erhöhten Kfz-Verkehrsbelastung.

Empfohlene Sofortmaßnahmen

Mobilitätsverordnung NEU – jedes Bauvorhaben mit definierter, zukunftsfähiger Mobilitätsausstattung

Fertigstellung der Ortsumfahrung „kurz“ bei gleichzeitiger Übernahme des entsprechenden Abschnittes der Landesstraße L311 ins Gemeindestraßennetz und entsprechende Umgestaltung mit Kfz-Verkehrsberuhigung (z.B. Begegnungszone, Fahrradstraße, Modaler Filter, Einbahnführung, grüne Infrastruktur, etc.)
Verankerung des verkehrlichen Leitbildes im örtlichen Entwicklungskonzept (ÖEK)

  • Veröffentlicht: 04. Juli 2024