Meldebestätigung

Der Meldevorgang bezeichnet jenen Ablauf, der notwendig wird, sobald jemand nach Österreich zieht oder innerhalb Österreichs übersiedelt. Die An- bzw. Abmeldung ist verpflichtend!

Für die An- oder Abmeldung benötigen Sie das Meldezettel-Formular, das der Meldebehörde zur Eingabe der Meldedaten dient. Die Rubriken des Formulars sind vollständig auszufüllen und einerseits vom Meldepflichtigen und andererseits vom Unterkunftgeber zu unterschreiben (Bei der Abmeldung kann die Unterschrift des Unterkunftgebers entfallen).

Außerdem müssen folgende Dokumente bei der Anmeldung vorgelegt werden:

  • Reisepass, Personalausweis oder Führerschein als Identitätsnachweis
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • falls vorhanden Heiratsurkunde

Meldebestätigung

Bei einer Anmeldung oder Ummeldung bekommt jede*r Meldepflichtige kostenfrei eine Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegister. Falls diese Meldebestätigung abhandenkommen sollte, können Sie für sich selbst oder für eine Person, für die Sie meldepflichtig sind (z.B. Minderjährige), eine Meldebestätigung über die aufrechte Anmeldung beantragen. Die neuerliche Ausstellung einer Meldebestätigung ist allerdings kostenpflichtig.

Meldebestätigungen (Früher Meldezettel) können auch online mit der ID-Austria ausgestellt werden.

Weitere Infos auf https://www.oesterreich.gv.at/

Meldeauskunft

Jede Person kann bei jeder beliebigen Meldebehörde in Österreich eine kostenpflichtige Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person verlangen. Dazu muss ein formloser Antrag gestellt und ein amtlicher Lichtbildausweis vorgewiesen werden. Die*der Gesuchte muss durch bestimmte Merkmale eindeutig identifizierbar sein, das heißt es müssen Vor- und Familiennamen sowie ein weiteres Merkmal (z.B. Geburtsdatum oder bisheriger Wohnsitz) der gesuchten Person genannt werden.

Der Antrag auf Erteilung einer Meldeauskunft kann persönlich oder postalisch gestellt werden. Eine telefonische Auskunft ist nicht möglich. 


Zuständig

Formulare