Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Bei Erstausstellung bis zum zweiten Lebensjahr erhalten Sie zwei Geburtsurkunden und einen Staatsbürgerschaftsnachweis gebührenfrei.

Der Antrag zur Vaterschaftsanerkennung, die Erklärung zur gemeinsamen Obsorge sowie die Namensrechtliche Bestimmung sind bis zum zweiten Lebensjahr gebührenfrei.

Zuständig