Eheschließung

Bitte mitbringen:

  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunden von Vorehen
  • Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
  • Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
  • Meldenachweise
  • (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Staatsangehörigkeit vorzulegen sein)
  • Gebühren der Ermittlung der Ehefähigkeit betragen € 50,00 beziehungsweise € 130,00 bei nicht österreichischen Staatsbürgern
  • Einwilligung des gesetzlichen Vertreters bei Minderjährigkeit
  • Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft

Zuständig