Unter „Kastration“ versteht man die Entfernung der hormonproduzierenden Keimdrüsen, also der Eierstöcke der weiblichen und der Hoden der männlichen Tiere. Bei dieser Operation handelt es sich um einen Routineeingriff, den die Tiere bereits nach wenigen Tagen vollständig überwunden haben.
Der beste Zeitpunkt für die Katration ist nach Erreichen der Geschlechtsreife, also im Alter von ca. 5-6 Monaten.
Vorteile der Kastration
Streunerkatzen werden eingefangen, kastrier und wieder in ihrem angestammten Revier freigelassen (trap – neuter -return) – so werden eine Vergrößerung der Katzenkolonie, die Ausbreitung von Krankheiten und die Nachbesetzung des Revieres durch ortsfremde Katzen verhindert.
Bitte bedenken Sie:
Aus einem einzigen fortpflanzungsfähigen Katzenpaar können theoretisch innerhalb von nur fünf Jahren bis zu 13.000 Nachkommen hervorgehen.
Daher unser dringender Appell im Namen des Teirschutzes: Vermeiden Sie Katzenelend, lassen Sie Ihre Katze bzw. Ihren Kater kastrieren!
Vorgaben über die tiergerechte Haltung von Katzen sowie die von Katzenhalterinnen und Katzenhaltern zu erfüllenden Mindestanforderungen sind dem Tierschutzgesetz (TSchG) sowie der 2. Tierhaltungsverordnung (2. THVO) zu entnehmen.
„Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden“ (2. THVO, Anl.1, Pkt. 2, Abs. 10“
Soll mit bestimmten Katzen gezüchtet werden, müssen diese nicht nur der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet, sondern auch gechippt und registriert werden:
„Meldepflichten für Haltungen, die durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 61/2017 neu entstehen, sowie die Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung von Zuchtkatzen (§ 24a Abs 3a) müssen bis zum 31. Dezember 2018 erfüllt werden“ (§ 44 TSchG, Abs. 25).
Bei Fragen zur Kastration wenden Sie sich bitte an die Tierärztin oder den Tierarzt Ihres Vertrauens.
Für Fragen und Informationen rund um das Thema Tierschutz steht Ihnen die Tierschutzombudsstelle Steiermark gerne zur Verfügung:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
A13 Umwelt und Raumordnung
Tierschutzombudsstelle Steiermark (TSO):
Tierschutzombudsfrau Dr.in Barbara Fiala-Köck
Stempfergasse 7, 8010 Graz
Tel.: +43 316/877-3966
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