Der Heizkostenzuschuss kommt ausschließlich Menschen mit geringem Einkommen zugute. Der Zuschuss beträgt für alle Heizungsarten € 120,00.
Anspruchsberechtigt sind Personen, die mindestens seit dem 01.09.2020 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keine Wohnunterstützung beziehen und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt:
Berechnungsgrundlage ist das Jahresgehalt. Wenn mehr als zwölf Monatsgehälter bezogen werden, so sind diese in die genannten Einkommensgrenzen einzurechnen. Als Monatsnettoeinkommen ist 1/12 des Jahresnettoeinkommens heranzuziehen.
Die Förderaktion beginnt am 01. Oktober 2020 und dauert bis zum 29. Jänner 2021. Anträge können im Gemeindeamt (Bürgerservice) gestellt werden. Für den Antrag mitzubringen sind sämtliche Einkommensnachweise aller im Haushalt gemeldeten Personen.
Gemeinde Hart bei Graz
Johann Kamper-Ring 1
A-8075 Hart bei Graz
+43 316 49 11 02 - 0
+43 316 49 11 02 - 79
gde@hartbeigraz.at
Standesamt
Immobilienverwaltung
Pachern-Hauptstraße 117
A-8075 Hart bei Graz
+43 316 49 11 02 - 0
+43 316 49 11 02 - 79
gde@hartbeigraz.at
Bürgerservice und Standesamt:
Bürgermeister Sprechstunde:
Amtsleiterin:
Amtsstunden: