Förderung von Tagesmüttern

Gefördert werden alle tätigen und zukünftig tätigen Tagesmütter/Tagesväter, mit einer erteilten Pflegeerlaubnis für eine Wohnung oder ein Wohnobjekt, welche ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hart bei Graz gemeldet haben und ihre Tätigkeit in der Gemeinde ausführen. Pro Haushalt kann pro Jahr ein Ansuchen für die Förderung der Tätigkeit als Tagesmutter und zu Beginn der Tätigkeit ein Ansuchen für die Förderung zur Erstinvestition gestellt werden. Weiters steht jeder Tagesmutter/jedem Tagesvater auf Anfrage eine kostenlose Windeltonne zu Verfügung.

Tagesmütter/Tagesväter, welche Ihren Wohnsitz und/oder ihren Betrieb in einer anderen Gemeinde haben, jedoch Kinder aus Hart bei Graz betreuen, haben keinen Anspruch auf eine Förderung.

  • Förderung zur Erstinvestition von max € 600,00
  • Förderung der Tätigkeit pro Wochenbetreuungstag von € 100,00

Unterlagen:

pdf 20220530 Förderrichtlinie Tagesmütter (691 KB)

pdf 20220217 Formular Ansuchen für die Förderung als Tagesmutter und Erstinvestition 003 (219 KB)

mei.hartbeigraz.at

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Gemeinde Hart bei Graz

Johann Kamper-Ring 1
A-8075 Hart bei Graz
+43 316 49 11 02 - 0
+43 316 49 11 02 - 79
gde@hartbeigraz.at

Standesamt

+43 316 491102 - 86
+43 699 15 25 70 06
ursula.haas@hartbeigraz.at

Immobilienverwaltung

Pachern-Hauptstraße 117
A-8075 Hart bei Graz
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+43 316 49 11 02 - 79
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Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 Uhr- 12:00 Uhr
13:30 Uhr - 18:00 Uhr

Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgermeister Sprechstunde

Freitag: 14:00 Uhr - 16:30 Uhr oder nach telefon. Vereinbarung

Amtsleiterin

Nach telefon. Vereinbarung mit Fr. Alexandra Zugger

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